Patienteninformation

Behandlungsablauf und Kosten

Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Bei Säuglingen und Kleinkindern erfolgt die Sitzung zusammen mit einem Elternteil. Bei Kinder und Jugendlichen bis zum 14. Lebensjahr werden die Eltern/Bezugspersonen mit in den therapeutischen Prozess einbezogen. Danach ist dies durchaus möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

In den Sitzungen selbst wird mit Hilfe des Spiels, mit unterschiedlichen Möglichkeiten des kreativen Ausdrucks (musiktherapeutische, kunsttherapeutische und körperorientierte Elemente) und dem Gespräch gearbeitet.
In der Arbeit mit den Eltern/Bezugspersonen werden familiensystemische Zusammenhänge im Gespräch integriert.

Eine tragende Beziehung zwischen den Beteiligten ist Grundlage für eine erfolgreiche Beratung/Psychotherapie.

Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht.

Für gesetzlich versicherte Patienten:

Seit 01. April 2017 gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde eine Beratung zu erhalten. Hier soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig ist.

Es können anschließend probatorische Sitzungen folgen, in denen eine genaue Diagnostik gemacht wird, die in Beziehung zu ihren lebensgeschichtlichen Informationen gesetzt werden. Hier kann es zu einer Diagnose und zu einer Behandlung kommen.

Die psychotherapeutische Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie, wird gemeinsam mit der Therapeutin bei der Krankenkasse beantragt.

Psychotherapie zählt zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Bayern mit Ihrer Krankenkassenkarte. Sie benötigen keine ärztliche Überweisung!

Für privat versicherte Patienten:

Für privat Versicherte finden zu Beginn 5 probatorischen Sitzungen statt, in denen überprüft wird, inwieweit eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Hier wird eine Diagnostik, die in eine Diagnose und in einen Behandlungsplan münden kann, durchgeführt. Die eigentliche Psychotherapie wird dann zusammen mit der Therapeutin bei der Krankenkasse beantragt.

Eine psychotherapeutische Kurzzeit- oder Langzeittherapie wird über ein Gutachterverfahren genehmigt und schließlich von der Krankenkasse bezahlt.

Bei privaten Krankenkassen ist die Kostenübernahme vertraglich geregelt. Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag oder erhalten Sie persönlich bei Ihrer privaten Krankenkasse.

© Nina Beck | Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Weiden | Am Parkplatz 9 | 92637 Weiden | Tel.: 0961 – 47 0 57 8 17